Der Erde eine eigene Rechtspersönlichkeit geben, die basierend auf einer international bindenden Charta klagen kann.

Ziel: Loslösung des Schutzes der Biodiversität von den Interessen des Menschen.

Die Biodiversität der Erde soll durch absolute und unverwirkbare Rechte des Planeten geschützt werden. Diese Rechte sollen global bindende Gültigkeit haben und sowohl von der Erde selbst, als auch von Betroffenen (Personen/-gruppen, Staaten, jur. Personen) eingeklagt werden können. Erste Staaten haben der Natur/Erde bereits Rechte eingeräumt (Bsp.: Ecuador, Frankreich, Mexiko, Argentinien, etc.). Dieses Momentum sollte genutzt werden, um die Rechte des Planeten auf eine universelle Ebene zu heben.

 

Umsetzung: Die Aushandlung einer rechtlich bindenden Charta (Bsp. analog zu EMRK) der Erdenrechte.

Der Prozess zur Aushandlung könnte im Rahmen eines von der UNO-Generalversammlung geschaffenen Mandats geschehen (http://www.harmonywithnatureun.org/), sollte jedoch nach Möglichkeit losgelöst sein von der UNO-Generalversammlung selbst, um die Machtstrukturen innerhalb der UNO zu umgehen. Ausserdem sollte ein intrnationaler Gerichtshof als letztinstanzliches Entscheidungsorgan eingesetzt werden.

Die Ratifikation der Charta sollte nicht durch nationale Parlamente geschehen, sondern auf einem Volksentscheid basieren. Dies mit dem Hintergedanken, den Schutz der Erde möglichst von nationalen und wirtschaftlichen Interessen zu entflechten.

 

Steps:

Daten: Datenerhebung zur Beurteilung der Biodiversität muss global vereinheitlicht werden (Bsp.: analog zu Klimakarten - Biodiversitätskarten, die auf internationalen Standards beruhen)

Aufmerksamkeit: Globale Plattform zur Meldung von Verletzungen der Erdenrechte. Die Plattform soll ausschliesslich Personen/-gruppen und Wissenschaftlern offen stehen und unabhängig von staatlichen Institutoinen sein (Bottom-up).

Klage:

a) Die Verletzungen, welche auf die globale Plattform gestellt wurden, werden durch eine unabhängige Instanz (äquivalent zu einer Staatsanwaltschaft) beurteilt. Sofern diese Instanz einen Bruch der Rechte der Erde feststellt wird auf nationaler Ebene, oder direkt an einem internationalen Gerichtshof Klage eingereicht.

b) Staaten können ebenfalls Klage einreichen gegen Verletzungen der Erdrechte.

Nachdem der nationale Instanzenzug ausgeschöpft wurde, können Klagen an einen internationalen Gerichtrshof weitergezogen weden.